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Aktuelles BGH-Urteil: Schrottimmobilien müssen saniert werden

- auch gegen den Widerstand der Eigentümer.

Quelle: www.rnd.de



Bund und Länder prüfen Verzicht auf Grunderwerbssteuer

Den vollständigen Artikel lesen Sie bitte bei

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/

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Wasserfilter sind Pflicht

Obwohl die Qualität des Trinkwassers ständig von den Wasserversorgern überprüft wird, können durch Reparaturen Sanierungen und Neuanschlüsse Sandpartikel und andere Kleinstpartikel ins Rohrleitungssystem und somit auch in die Hauswasserinstallation gelangen. Dies kann auch zu tropfenden Wassserhähnen oder verstopften Ausflusssieben führen.
Laut Gesetzgeber ist auch deshalb ein Schutzfilter für Trinkwasser im Leitungssystem Pflicht. Dieser Filter wird in der Regel hinter der Wasseruhr im Haus installiert.
Trotz gesetzlicher Vorschrift ist in fast 45 % der deutschen Eigenheime kein Hauswasserfilter installiert, wie eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts facit ergeben hat - dies vor allem aufgrund mangelnden Wissens zum Thema.

(Quelle:Mittelbayrische Zeitung vom 28.6.14)

Potenzial für Mieterstrom wird nicht gehoben

Nicht einmal 1% des Solarpotenzials deutscher Mietshäuser wurde durch das vor einem Jahr verabschiedete Mieterstromgesetz bislang gehoben, schätzen der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Bundesverband Solarwirtschaft. Die Immobilien Zeitung sprach mit Stefan Harder, Geschäftsführer des Energieversorgers E.Vita, über mögliche Ursachen wie nicht praxisgerechte Netzentgelte.

Immobilien Zeitung: Woran liegt es aus Ihrer Sicht, dass nicht schon mehr Mieterstromprojekte umgesetzt worden sind?

Stefan Harder: Wie so oft gibt es dafür nicht den einen Grund, sondern es kommen verschiedene Dinge zusammen. Die größte Hürde ist vermutlich die Unkenntnis der Abläufe. Das betrifft sowohl das messtechnische Konzept als auch den fehlenden dezentralen Vertrieb aufseiten der Immobilienwirtschaft. Hier ist Partnerschaft zwischen Immobilienwirtschaft und Energieversorger gefragt. Dann gibt es noch zusätzlich Besonderheiten je nach Energiequelle. So ist es für Betreiber von Blockheizkraftwerken zum Beispiel klärungsbedürftig, wie mit der Umlage der Gaskosten beim Mieterstrom verfahren wird. Hier sind klare Regeln gefordert.

IZ: Welche gesetzlichen und steuerlichen Hürden müssten noch beseitigt werden? pixelio.de, Urheber: Florian Gerlach' href="https://cdn.iz.de/media/images/image-0163435_s930xauto_c32x192_4848x3280.jpeg" rel="lightbox"> Die gesetzlichen Regelungen für Photovoltaik und für Blockheizkraftwerke sollten harmonisiert werden, fordert E.Vita-Chef Stefan Harder.

Harder: Insgesamt erfährt der Mieterstrom genügend Vorteile und Förderungen, sodass keine weiteren Entbindungen, wie z.B. die Erlassung der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), notwendig sind. Zumal es sich bei diesem Beispiel um eine volkswirtschaftliche Gesamtaufgabe handelt. Mieterstrom braucht Stromhandel und Graustrom. Wer handelt, muss auch den Gesetzen und Regeln unterliegen. Das ist eine simple Logik. Zusätzlich geregelt werden müssten aus meiner Sicht jedoch die Netzentgelte, da die bisherige Praxis der Abrechnung nach Arbeit, also in Cent pro Kilowattstunde, Quartierslösungen, und somit zusätzliche Chancen, verhindert. Außerdem sollten die Regelungen für Photovoltaik im EEG und für Blockheizkraftwerke im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz harmonisiert werden.

IZ: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieterstromprojekt heute schon wirtschaftlich sein?

Harder: Grundsätzlich ist es für Eigentümer immer attraktiver, den selbst produzierten Strom innerhalb des Objekts zu verkaufen, als ihn ins Netz einzuspeisen. Gleichzeitig ist dies aber auch ein absehbarer Trend für die gesamte Stromwirtschaft: Die Energiewende verlagert die Produktion von der zentralen Ebene auf die dezentrale. Sie wird nur dann funktionieren, wenn dezentral erzeugter Strom nach Möglichkeit auch dezentral verbraucht wird. Lediglich die überschießenden bzw. fehlenden Mengen werden dann über das Netz laufen. Auf diese Weise kann mit aktiven Mieterstrommodellen der Netzausbau gemindert werden. Gerade auch im Hinblick auf die E-Mobilität ergeben sich hier neue Möglichkeiten.

IZ: Warum setzt sich E.Vita als Stromanbieter überhaupt für den Mieterstrom ein?

Harder: E.Vita sieht im Mieterstrom die Energieversorgung von morgen, die durch Kunden geprägt sein wird, die nicht nur konsumieren, sondern auch produzieren.

IZ: Herr Harder, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Lars Wiederhold.

 

(Quelle: xing-news.com / Immobilienzeitung)

 

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